Für die Bemaßung der Stufenhöhe und der Auftrittsfläche einer Treppe gilt die Schrittmaßregel: [br][b]2 mal Stufenhöhe plus Auftrittsbreite gleich 63 cm.[/b][br]Siehe dazu [url=https://www.wohnnet.at/bauen/innenausbau/treppenbau-23921#treppenplanung-schrittmaszregel]schrittmaszregel[/url]