Rechtliches / Zahlen & Fakten

Die Lage der Studierenden mit Beeinträchtigungen in NRW (insbesondere Rückzugsräume)
Leider ist eine genaue Zahl der Studierenden in NRW mit Beeinträchtigungen nicht bekannt. Laut der Studie (Teilhabebericht / Middendorf 2017) sind 24% der Befragten aus NRW gesundheitlich Beeinträchtigt. Hiervon sind 11% mit einer Studien-Erschwerenden Gesundheitsbeeinträchtigung. Diese Beeinträchtigung wirkt sich sehr stark auf das Studium aus. Auch wenn sich die Einschränkung auf den ersten Blick nicht erkennbar macht, sind die Betroffenen gezwungen, mit den gegebenen Mitteln zurecht zu kommen. In der Studie Poskowsky 2018 werden Informationen über das beeinträchtigte Studieren in NRW folgendermaßen tabellarisch ersichtlich.
Die meisten Beeinträchtigungen sind demzufolge psychische und chronisch-somatische Erkrankungen. Die Zahl der psychischen Erkrankungen ist von 2011 bis 2016 von 45% auf 53% gestiegen. Viele Studierende mit Beeinträchtigungen konnten sich nicht in ihrem Wunschstudiengang einschreiben. Dies lag an der eingeschränkten Studierbarkeit des gewünschten Studienfachs.  [br]Würden hier weniger Hürden den Studierenden ermöglicht wie z.B. ein Rückzugsraum oder weniger Barrieren, dann hätte man hier den Studierenden den Wunschstudiengang ermöglicht. Hindernisse für das Studium mit Beeinträchtigung sind unter anderem schlechte Berufsaussichten nach dem Studium, fehlende Unterstützung während des Studiums und die fehlenden Belange im Zulassungsverfahren für Beeinträchtigte. Probleme und Hindernisse für Beeinträchtigte sind unter anderem:[br][br]· Prüfungen [br]· Hausarbeiten [br]· anderen Leistungsnachweisen [br]· Studienorganisation[br]· Lehre und Lernen[br]· soziales Miteinander[br]· Kontakte[br]· Kommunikation an der Hochschule[br][br]Die beeinträchtigten Studierenden sind auf bauliche Barrierefreiheiten angewiesen. Das Gebäude muss zugänglich sein und die Räume müssen Nutzbar sein. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit (auch Rückzugsräume) sind sehr wichtige Faktoren für Studierende mit einer Beeinträchtigung. Dies wird auch in der Tabelle 30 ersichtlich.
Viele der beeinträchtigten Studierenden haben Hemmungen einen Antrag für individuellen Nachteilsausgleich zu stellen. Am häufigsten herrscht hier seitens der Hochschule eine Unklarheit für Beeinträchtigte Studierende. Die Nichtvereinbarkeit der Beeinträchtigung und der Prüfungsordnung muss von der Hochschule geprüft werden. Auch die Kosten die Beeinträchtigte mit sich bringen (Medikamente etc.) sind eine Hürde zum Studieren. Hier bedarf es mehr an einer spezifischen Unterstützung seitens der Hochschule, Ämter, Behörden und der Regierung. Nicht nur zum Anfang des Studiums, sondern das gesamte Studium begleitend. Am meisten aber am Anfang des Studiums.  In den Befragungen werden durch die Studierenden der Abbau von Barrieren in den Studien und Prüfungsordnungen, die bessere Berücksichtigung beeinträchtigungsbedingter Belange durch Lehrende, die Verbesserung der räumlichen Gegebenheiten sowie die Schaffung von Rückzugsräumen genannt.  Es wird durch die Studie und die Befragung sehr deutlich, dass Studierende mit Beeinträchtigungen durchaus mehr Rückzugs-Räumlichkeiten benötigen. Hier können die Studierenden den Stress besser bewältigen, Medikamente einnehmen, Körperlich bedingte Störungen ausgleichen und zur Ruhe kommen.    

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