Gesetzesinitiative

[b]Aufgabe:[/b] Lese den folgenden Text zur Gesetzesinititiative.
[justify][i]"Initiativrecht[/i][br][i]Ein Initiativrecht, also das Recht, [url=https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/G/ges_entwuerfe-245436]Gesetzentwürfe[/url] in den Bundestag einzubringen, haben die [url=https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/bundesregierung-245360]Bundesregierung[/url], der Bundestag und der [url=https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/bundesrat-245356]Bundesrat[/url]. Die Bundesregierung hat das Initiativrecht nur als Ganzes, ein [url=https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/bundesminister-855414]Bundesminister[/url] allein darf kein Gesetz einbringen. Der Bundesrat muss die Initiative mit der Mehrheit seiner Stimmen beschließen. Für eine Initiative „aus der Mitte des Bundestages“ sind eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten nötig. Der Bundestag muss sich mit den Gesetzesvorlagen beschäftigen und abschließend über sie abstimmen."[/i][/justify]- Deutcher Bundestag (o.D.): [i]Intitativrecht[/i], [i]https://bundestag.de/services/glossar/glossar/I/initiativrecht-246984[/i] [10.12.2023].[i][br][/i]
[b]Aufgabe[/b]: Beantworte die folgende Frage.
Wer hat im Bundestag ein Initativrecht?
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Information: Gesetzesinitiative