Wie man in den Applets im vorigen Kapitel erkennen kann, unterscheiden sich die [b]Kegelschnitte[/b] durch ihre [b]Öffnungen[/b]. Da jedoch die [b]Öffnung[/b] davon abhängig ist, wo man den Abstand zwischen den Funktionsverläufen misst, benötigt man einen [b]allgemeine Vereinbarung[/b], wo die Öffnung bestimmt wird. Diese Vereinbarung ist eine Gerade durch [b]einen[/b] [b][color=#a61c00]Brennpunkt[/color][/b] parallel zur x-Achse, wodurch zwei Schnittpunkt auf den Funktionsgraphen entstehen. Der Abstand vom [b][color=#a61c00]Brennpunkt F[/color][/b] zu einem Schnittpunkt beschreibt die [b]halbe[/b] Öffnung [b][color=#38761d]p[/color][/b], und [color=#38761d][b]2p[/b][/color] folgerichtig die komplette Öffnung des Kegelschnittes. Diese Öffnung wird als [b][color=#38761d]Sperrung [/color][/b]bezeichnet. Mit Hilfe einer Geraden durch den Scheitelpunkt, lässt sich ein Rechteck konstruieren, das sogenannte [b][color=#38761d]Sperrungsrechteck[/color][/b].